Es gibt keine feste Eurogrenze. Entscheidend ist, ob der Kunde zahlen kann und ob er die Forderung bestreitet.
Bei unstrittigen Forderungen und einem Kunden, der schlicht nicht reagiert, lohnt sich die Abgabe oft schon ab wenigen hundert Euro, weil Sie selbst keine Zeit mehr investieren.
Bestreitet der Kunde die Rechnung inhaltlich, ist Inkasso der falsche Weg. Dann geht es um die Sache, nicht um den Druck.
Die falsche Frage lautet: Ab wie viel Euro lohnt sich Inkasso? Darauf gibt es keine sinnvolle Antwort, weil ein Inkassobüro an einer Forderung über 300 Euro von einem zahlungsfähigen Kunden mehr ausrichtet als an 8.000 Euro von einem, der nichts hat.
Die richtige Frage lautet: Ist die Forderung unstrittig, und liegt es nur daran, dass sich niemand mehr darum kümmert? Wenn beides zutrifft, ist die Abgabe fast immer besser als die sechste Mahnung.
Wann Inkasso der falsche Weg ist
Der Kunde bestreitet die Rechnung: dann geht es um Mängel, Absprachen oder Mengen, nicht um Zahlungsunwilligkeit. Ein Inkassobüro kann das nicht klären, und der Druck macht die Sache schlimmer.
Sie wollen den Kunden behalten: die Abgabe beendet die Geschäftsbeziehung in aller Regel. Beim Stammkunden ist ein Anruf oder ein Ratenangebot das bessere Mittel.
Der Kunde ist erkennbar zahlungsunfähig: wo nichts ist, holt auch ein Inkassobüro nichts. Dann geht es nur noch darum, die Forderung sauber zu dokumentieren und abzuschreiben.
Sie haben noch gar nicht ernsthaft nachgefasst: die meisten überfälligen Rechnungen werden nach der ersten Erinnerung bezahlt. Wer die überspringt, gibt Fälle ab, die er selbst gelöst hätte.
Ihr Fall
Sollten Sie diesen Fall abgeben?
Vier Fragen, eine Minute. Ausgewertet wird nur, was Sie eingeben.
Frage 1 von 4
Wie hoch ist die offene Forderung?
Frage 2 von 4
Wie lange ist sie überfällig?
Frage 3 von 4
Wie reagiert der Kunde?
Frage 4 von 4
Wie viel Zeit können Sie noch investieren?
Der Punkt, an dem es kippt
In den meisten Betrieben liegt er zwischen der zweiten und der dritten Mahnung. Bis dahin kostet Sie das Nachfassen ein paar Minuten. Danach beginnt der Teil, der wirklich Zeit frisst: Anrufe, in denen niemand rangeht, Rückfragen, Wiedervorlagen, Notizen.
Rechnen Sie einmal grob nach. Wenn Sie über drei Monate hinweg zwei Stunden in einen Fall stecken und Ihre Stunde 65 Euro wert ist, haben Sie 130 Euro investiert. Bei einer Forderung über 400 Euro ist ein Drittel weg, bevor irgendetwas passiert ist.
Nicht die Forderung entscheidet, ob sich die Abgabe lohnt, sondern die Zeit, die Sie sonst noch hineinstecken würden.
Inkasso oder gerichtlicher Mahnbescheid?
Beides führt zu unterschiedlichen Ergebnissen. Ein Inkassobüro übernimmt die Kommunikation und die Wiedervorlage. Der gerichtliche Mahnbescheid führt, wenn der Kunde nicht widerspricht, zu einem Titel, und ein Titel hält 30 Jahre.
Unstrittige Forderung, Kunde reagiert nicht, Sie wollen keine Zeit mehr investieren: Inkasso oder Mahnbescheid, beides tragfähig.
Unstrittige Forderung, Kunde ist derzeit knapp bei Kasse: erst Ratenangebot, das bringt schneller Geld und erhält die Forderung.
Forderung wird bestritten: weder noch. Erst klären, worum es geht, notfalls anwaltlich.
Verjährung läuft in wenigen Monaten ab: Mahnbescheid, denn nur der hemmt die Frist.
Woran Sie ein seriöses Büro erkennen
Es ist im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen. Das können Sie öffentlich nachsehen.
Es sagt Ihnen vorher, was passiert, wenn nichts hereinkommt, und schreibt es in den Vertrag.
Es prüft, ob die Forderung überhaupt schlüssig ist, statt jeden Fall anzunehmen.
Es fasst keine Fälle an, in denen der Kunde inhaltlich widerspricht, sondern gibt sie an Sie zurück.
Häufige Fragen
Gibt es einen Mindestbetrag fürs Inkasso?
Gesetzlich nicht. Manche Büros nehmen erst ab einer bestimmten Höhe an, andere übernehmen auch kleine Forderungen. Entscheidend ist eher, ob die Forderung unstrittig ist und der Kunde zahlen kann.
Wer zahlt die Inkassokosten?
Grundsätzlich der Schuldner, weil sie zum Verzugsschaden gehören. Was er tatsächlich tragen muss, ist gesetzlich begrenzt. Alles darüber und alles, was nicht beigetrieben wird, bleibt bei Ihnen.
Kann ich parallel selbst weiter mahnen?
Besser nicht. Zwei Absender verwirren den Kunden und schwächen beide Nachrichten. Wenn Sie abgeben, geben Sie den Vorgang vollständig ab und leiten Zahlungseingänge sofort weiter.
Was ist mit der Verjährung?
Ein Inkassobüro hemmt die Frist nicht. Das tut nur ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage. Wenn Ihre Forderung zum Jahresende abläuft, entscheidet das die Frage.
Verliere ich den Kunden dadurch?
In den meisten Fällen ja. Deshalb ist die Abgabe beim Stammkunden das letzte Mittel und beim einmaligen Auftrag deutlich weniger problematisch.