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Ab wann darf ich Verzugszinsen verlangen, und wie hoch?

Kurz gesagt

Ihr Kunde ist in Verzug, sobald ein vereinbartes Zahlungsdatum verstrichen ist, sonst ab der ersten Mahnung, spätestens aber 30 Tage nach Zugang der Rechnung.

Ab diesem Tag dürfen Sie Zinsen verlangen: fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Privatkunden, neun Prozentpunkte bei Firmenkunden. Das sind derzeit 6,52 und 10,52 Prozent.

Bei Firmenkunden kommen zusätzlich 40 Euro pro verspäteter Rechnung dazu, egal wie hoch und wie lange sie offen ist.

Was stünde Ihnen an Verzugszinsen im Jahr zu? Vier Fragen, eine Minute.

Ab wann ist ein Kunde in Verzug?

Verzug ist der Moment, ab dem Sie mehr verlangen dürfen als den reinen Rechnungsbetrag. Vorher nicht. Es gibt drei Wege dorthin, und meistens ist schon der erste erfüllt.

  1. Sie haben ein Zahlungsdatum vereinbart, zum Beispiel "zahlbar bis 15. September" oder "14 Tage nach Rechnungsdatum". Dann ist Ihr Kunde am Tag danach in Verzug, ohne dass Sie etwas tun müssen.
  2. Es gibt kein Datum. Dann schicken Sie eine Mahnung. Ab dem Tag, an dem sie bei ihm ankommt, läuft der Verzug.
  3. Sie schicken gar nichts. Dann tritt der Verzug spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein. Bei Privatkunden allerdings nur, wenn Sie in der Rechnung darauf hingewiesen haben.

Wie hoch die Zinsen sein dürfen

Den Zinssatz können Sie sich nicht aussuchen. Er besteht aus zwei Teilen: dem Basiszinssatz, den die Bundesbank festlegt, und einem festen Aufschlag darauf.

  • Privatkunde: fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
  • Firmenkunde: neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Behörden und Vereine zählen hier als Firmenkunden, es geht nur darum, dass kein Verbraucher beteiligt ist.

Der Basiszinssatz liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 1,52 Prozent. Daraus werden 6,52 Prozent bei Privatkunden und 10,52 Prozent bei Firmen. Die Bundesbank setzt den Basiszinssatz zum 1. Januar und zum 1. Juli neu fest. Prüfen Sie ihn also, bevor Sie eine Zahl in eine Mahnung schreiben.

Die 40 Euro, die fast alle vergessen

Wenn Ihr Kunde eine Firma ist, dürfen Sie zusätzlich zu den Zinsen 40 Euro verlangen. Pro verspäteter Rechnung, unabhängig davon, ob sie über 300 oder über 30.000 Euro lautet und ob sie zehn oder hundert Tage offen ist.

Bei 25 verspäteten Firmenrechnungen im Jahr sind das 1.000 Euro, die Ihnen zustehen und die kaum jemand geltend macht. Bei Privatkunden gibt es diese Pauschale nicht.

Ein Detail, das später wichtig wird: Wenn es doch zum Anwalt geht, werden die 40 Euro auf dessen Kosten angerechnet. Sie bekommen sie also nicht zusätzlich obendrauf.

Rechnen Sie Ihren eigenen Fall durch

Vier Angaben reichen: die typische Rechnungshöhe, wer da zu spät zahlt, wie lange es dauert und wie oft das im Jahr vorkommt. Gerechnet wird mit dem gesetzlichen Satz, der für Ihren Kundentyp gilt.

Ihr Fall

Was stünde Ihnen an Zinsen zu?

Vier Fragen, eine Minute. Gerechnet wird nur mit dem, was Sie eingeben.

Frage 1 von 4

Wie hoch ist eine typische Rechnung, die zu spät bezahlt wird?

Frage 2 von 4

Wer zahlt da zu spät?

Frage 3 von 4

Wie lange ist die Rechnung dann im Schnitt überfällig?

Frage 4 von 4

Wie oft kommt das im Jahr vor?

Sollten Sie die Zinsen wirklich verlangen?

Die meisten Betriebe verzichten, weil sie den Kunden nicht verärgern wollen. Das ist nachvollziehbar, aber es hilft, die Frage in zwei Teile zu trennen.

  • Den Anspruch ankündigen kostet nichts und wirkt. Ein Satz wie "ab dem 16. September fallen Verzugszinsen an" ist keine Drohung, sondern eine Information, und er bringt die Rechnung im Stapel nach oben.
  • Ob Sie am Ende darauf bestehen, entscheiden Sie pro Fall. Beim Stammkunden, der einmal zu spät ist, verzichten Sie. Beim Kunden, der jedes Mal zwei Monate braucht, nicht.
  • Wer nie etwas verlangt, wird intern zum günstigsten Kredit, den der Kunde hat. Das spricht sich in Buchhaltungen herum.

Der Zinsanspruch wirkt vor allem, bevor Sie ihn geltend machen. Danach ist er nur noch eine Zahl auf einer Rechnung, die ohnehin nicht bezahlt wird.

Wie Sie es praktisch machen

  1. Schreiben Sie in jede Rechnung ein konkretes Zahlungsdatum, nicht "zahlbar sofort". Damit läuft der Verzug automatisch, ohne dass Sie mahnen müssen.
  2. Bei Privatkunden zusätzlich den Hinweis aufnehmen, dass nach 30 Tagen Verzug eintritt.
  3. Nach dem Zahlungsdatum kurz erinnern und dabei das Datum wiederholen, ab dem Zinsen laufen.
  4. In der zweiten Nachricht die Zinsen und, bei Firmenkunden, die 40 Euro beziffern. Konkrete Zahlen wirken deutlich stärker als der Satz "wir behalten uns weitere Schritte vor".
  5. Zahlungseingang und Verzugstage festhalten. Ohne diese Daten können Sie später nichts belegen.

Häufige Fragen

Muss ich dreimal mahnen, bevor ich Zinsen verlangen darf?

Nein. Die drei Mahnstufen sind eine Gewohnheit, keine Vorschrift. Wenn ein Zahlungsdatum in der Rechnung steht, brauchen Sie gar keine Mahnung, der Verzug läuft am Tag danach automatisch.

Was ist der Basiszinssatz?

Ein Zinssatz, den die Deutsche Bundesbank zweimal im Jahr festlegt, zum 1. Januar und zum 1. Juli. Er ist der Ausgangswert, auf den die gesetzlichen Aufschläge von fünf oder neun Prozentpunkten draufkommen. Seit dem 1. Juli 2026 liegt er bei 1,52 Prozent.

Bekomme ich die 40 Euro auch von Privatkunden?

Nein. Die Pauschale gilt nur, wenn kein Verbraucher beteiligt ist, also bei Firmen, Behörden, Vereinen und ähnlichen Kunden. Bei Privatpersonen bleibt es bei den Zinsen.

Darf ich einen höheren Zinssatz vereinbaren?

Zwischen Unternehmen ist das in Grenzen möglich, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird es aber schnell unwirksam. Wenn Sie das vorhaben, lassen Sie die Klausel prüfen, statt sie selbst zu formulieren.

Ab wann rechne ich die Tage?

Ab dem ersten Tag nach dem Zahlungsziel, nicht ab dem Rechnungsdatum. Der Tag, an dem das Geld eingeht, zählt nicht mehr mit.

Lohnt sich der Aufwand bei kleinen Beträgen?

Der Zinsbetrag allein selten. Die Wirkung liegt darin, dass Sie den Anspruch überhaupt ankündigen. Bei Firmenkunden kommen außerdem 40 Euro pro Rechnung dazu, und die sind unabhängig von der Höhe.

Begriffe aus diesem Beitrag, kurz erklärt: Verzugszinsen, Basiszinssatz. Alle weiteren stehen im Lexikon.

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